Nebenbeschäftigung / Nebentätigkeit

Jeder Arbeitnehmer bzw. jede Arbeitnehmerin sollte seine/ ihre Leistung in den Dienst des Unternehmens stellen, bei dem er/ sie arbeitet.

Mit Hilfe einer Nebenbeschäftigung bzw. einer Nebentätigkeit kann die eigene Haushaltskasse aufgebessert werden. Jedoch nur dann, wenn besagte Tätigkeit auch beim Hauptarbeitgeber angemeldet wurde.

So ist es beispielsweise auch wichtig, sich die Genehmigung für das Ausüben eines klassischen Minijobs beim Vorgesetzten bzw. Arbeitgeber einzuholen. Bleibt diese aus, weil der Arbeitgeber befürchtet, dass ansonsten die Konzentration seines Angestellten leiden könnte, gilt die Nebenbeschäftigung bzw. Nebentätigkeit als verboten und muss unterlassen werden.

Viele Arbeitnehmer/-innen akzeptieren die Entscheidung ihres Vorgesetzten jedoch nicht und führen die Nebenbeschäftigung / den Minijob heimlich aus. Noch komplizierter wird es dann, wenn sie sich beim Hauptarbeitgeber krankmelden, ihren Lohn weiter erhalten und parallel dazu einem Minijob nachgehen.

Haben Sie Zweifel an der Ehrlichkeit Ihrer Mitarbeiter/-innen? Möchten Sie wissen, ob diese möglicherweise einer Nebenbeschäftigung bzw. einer Nebentätigkeit nachgehen? Unsere Privatdetektive helfen Ihnen gern dabei, in diesem Bereich für mehr Klarheit zu sorgen.

Nebenbeschäftigung

Unerlaubte Nebenbeschäftigungen bzw. Nebentätigkeiten können dem Unternehmen finanziell schaden

Die Einbußen, die im Zusammenhang mit unerlaubten Nebenbeschäftigungen bzw. Nebentätigkeiten in Kauf genommen werden müssen, zeigen sich auf vielen verschiedenen Ebenen. Als Arbeitgeber/-in zahlen Sie oft für Leistungen, die nicht (oder nicht im erwarteten Maß) erbracht werden.

Dementsprechend kostet Sie der Betrug der betreffenden Mitarbeiter/-innen bares Geld.

Unsere kompetenten Ermittler zeigen Ihnen auf, ob Sie Ihren Arbeitnehmern vertrauen können oder ob diese möglicherweise insgeheim noch einer weiteren, nicht angemeldeten oder sogar untersagten Tätigkeit nachgehen.

Wir dokumentieren die entsprechenden Ergebnisse und liefern Ihnen damit auch Beweise, die Sie bei Bedarf vor Gericht anführen können.

Fest steht: bei einer unerlaubten Nebenbeschäftigung handelt es sich um einen enormen Vertrauensbruch, der aus vielen Gründen nicht geduldet werden sollte.

Setzen Sie sich hiergegen zur Wehr und machen Sie Ihr Recht geltend! Auf Basis der Dokumente, die wir Ihnen übermitteln, erfahren Sie nicht nur, welche Ausmaße der Betrug möglicherweise hatte, sondern können Sie – im Extremfall – auch oft eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

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